Archiv der Kategorie: FAQ

Persönliches Budget

Das Persönliche Budget – FAQs

Persönliches Budget – Fragen und Antworten

Antworten

1. Persönliches Budget – Was ist das?

Persönliches Budget ist eine neue Form der Leistungserbringung durch die Rehabilitations- bzw. Leistunsgträger. Damit soll gewährleistet werden, dass die Menschen, die einen Anspruch auf Rehabilitationsleistungen haben (z.B. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben), mehr Freiheit bei der Auswahl der Leistungen haben und somit mehr Selbstbestimmung und Einflussnahme ermöglicht wird. Das Persönliche Budget kann bei jeder Art von „Leistungen zur Teilhabe“ angewendet werden, also z.B. bei medizinischer und beruflicher Rehabilitation und Umschulungen.


2. Wer kann es in Anspruch nehmen?

Jeder, der Anspruch auf eine Rehabilitationsleistung hat, kann die Leistung grundsätzlich auch als Persönliches Budget erhalten.


3. Welche Leistungen sind als Persönliches Budget möglich?

Als Persönliches Budget können alle Leistungen zur Teilhabe ausgeführt werden. Dazu gehören Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen sowie Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.


4. Welche Leistungsträger für ein Persönliches Budget gibt es?

Folgende Leistungsträger können Leistungen zum Persönlichen Budget erbringen:


5. Wo stelle ich den Antrag?

Der Antrag kann bei einer Servicestelle der Rentenversicherung, bei einem Rehabilitationsträger oder beim Integrationsamt erfolgen. Vor der Antragstellung sollte man sich ausführlich informieren und beraten lassen. Auch wir von reIntegro beraten Sie gerne. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.


6. Wo liegen die Vorteile?

Mit Hilfe des Persönlichen Budgets können Sie selbst entscheiden, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten. Wenn also auch Sie darüber entscheiden möchten, wer Sie wie und wann unterstützt, wenn Sie mehr Unabhänigkeit anstreben und Ihre Leistungen selber zusammenstellen möchten, dann sollten Sie sich weiter mit dem Persönlichen Budget beschäftigen und mehr Informationen einholen.


7. Zielvereinbarung – Was ist darunter zu verstehen und zu beachten?

In der Zielvereinbarung werden wesentliche Pflichten festgelegt, die vom Budgetnehmer auch eingehalten werden müssen. Es sollte daher darauf geachtet werden, dass die Anforderungen in Bezug auf die Verwendungsnachweise nicht zu hoch sind. Auch eine zu enge Zweckbindung des Budgets sollte vermieden werden, um den Gestaltungsspielraum des Persönlichen Budgets auch voll ausschöpfen zu können.

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Betriebliches Eingliederungsmanagement – Fragen und Antworten

Betriebliches Eingliederungsmanagement – BEM

FAQs

 

Betriebliches Eingliederungsmanagement – Fragen und Antworten

Antworten

1. Wozu dient ein Betriebliches Eingliederungsmanagement – BEM?

Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement ist seit 2004 im SGB IX verankert und dient den Beschäftigten im Krankheitsfall die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und den Arbeitsplatz zu erhalten. Auch präventive Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Arbeitsunfähigkeit sind vorgesehen.


2. Was sind die Ziele des BEM?

Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement umfasst alle Aktivitäten, Maßnahmen und Leistungen, die zur Wiedereingliederung oder Prävention erforderlich sind.


3. Wann kann das BEM in Anspruch genommen werden?

Wenn Mitarbeiter innerhalb eines Jahres insgesamt länger als 6 Wochen arbeitsunfähig waren.


4. Wer darf das BEM in Anspruch nehmen?

Das BEM gilt für ALLE Beschäftigten eines Unternehmens (auch für Beschäftigte mit einer Schwerbehinderung).


5. Wer muss das BEM einleiten?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Krankheitsfall ein BEM einzuleiten.


6. Wie wird das BEM eingleitet ?

Die Einleitung eines BEM kann in jedem Einzelfall sehr individuell ausfallen. Häufig wird es durch eine Meldung aus der Personalabteilung eingeleitet, nachdem festgestellt wurde, dass ein Mitarbeiter in den letzten 12 Monaten insgesamt länger als 6 Wochen arbeitsunfähig gemeldet war.


7. Muss ich am BEM teilnehmen?

Nein. Das BEM ist freiwillig. Zu einer Teilnahme ist kein Beschäftigter verpflichtet.


8. Wie lange dauert das BEM?

Eine genaue Dauer lässt sich nicht festlegen. Das BEM kann so lange in Anspruch genommen werden, bis entschieden werden kann, ob durch die Maßnahmen die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann oder nicht.


9. Wer übernimmt die Kosten?

Während der Teilnahme eines BEM besteht i.d.R. Anspruch auf Krankengeld bzw. Übergangs- oder Verletztengeld.


10. Wer führt das BEM durch?

Am BEM sind mehrere Personen bzw. Institutionen beteiligt. Im Idealfall handelt es sich um ein Integrationsteam, bestehend aus einem Vertreter der Sozialversicherungen,  Schwerbehindertenbeauftragten, einem Arbeitgebervertreter, Betriebs- oder Personalrat, sowie professionellen externen Partnern wie dem Integrationsamt oder privaten Anbietern.


11. Gibt es Förderungen für den Arbeitgeber?

Ein BEM kann z.B. durch den Sozialversicherungsträger unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.


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Fragen zur Arbeits- und Belastungserprobung

Bela – FAQs

 

Fragen zur Arbeitserprobung und Belastungserprobung

Antworten

1. Wozu dient eine Arbeits- und Belastungserprobung?

Die Arbeits- und Belastungserprobung dient zur Feststellung der Leistungs- und Belastungsfähigkeit für Menschen nach unterschiedlichen Erkrankungen. Mit Hilfe der Maßnahme soll die Arbeitsfähigkeit für die bisherige berufliche Tätigkeit überprüft werden und eine Empfehlung darüber gegeben werden, unter welchen Voraussetzungen eine Arbeitsaufnahme nach Erkrankung oder Arbeitslosigkeit erfolgen kann.


2. Um was für eine Maßnahme handelt es sich?

Bei der Arbeits- und Belastungserprobung handelt es sich um Leistungen im Rahmen der medizinischen Rehabilitation. Es handelt sich hierbei um eine Vorstufe der beruflichen Rehabilitation.


3. Wer kann an der Arbeitserprobung teilnehmen?

An der Arbeitserprobung können alle Personen teilnehmen, die aufgrund von Krankheit oder lang andauernder Arbeitslosigkeit keine Tätigkeit mehr ausüben und daher geklärt werden soll, inwieweit eine berufliche Eingliederung möglich ist.


4. Wer kommt für die Kosten der Arbeitserprobung auf?

Die Kosten für die Arbeitserprobung können von Trägern der gesetzlichen

und der Sozialhilfe nach Beantragung übernommen werden.


5. Wie lange dauert die Arbeitserprobung?

Die Arbeitserprobung kann zwischen 4 bis 9 Wochen dauern, mit der Option auf eine Verlängerung. Dabei finden die ersten 4 Wochen der Abklärung in der Einrichtung statt. Im weiteren Verlauf sind externe berufliche Praktika unter realen Arbeitsbedingungen zur individuellen Abklärung und Berufsfindung vorgesehen.


6. Woher bekomme ich mein Geld während der Arbeitserprobung?

Während der Arbeitserprobung besteht i.d. R. ein Anspruch auf Übergangs- oder Arbeitslosengeld.


7. Wo kann ich die Arbeitserprobung beantragen?

Die Arbeitserprobung kann bei den zuständigen Kranken-, Renten- oder Unfallversicherungen beantragt werden.


8. Wo findet die Arbeitserprobung statt?

Die Arbeitserprobung findet für Pendler in unserer ambulanten Rehabilitationseinrichtung in Hilden statt. Eine stationäre Unterbringung ist nicht erforderlich.


9. Was ist unter einer „Einschätzung körperlicher Leistungsfähigkeiten bei arbeitsbezogenen Aktivitäten – ELA“ zu verstehen?

Im Rahmen der ELA werden alltagsnahe Tätigkeiten und Arbeitshaltungen erprobt und gemeinsam mit Ihnen bewertet. Das Ziel soll sein, problematische Arbeitsschritte und mögliche Fehlhaltungen zu erkennen und zu bewerten, um Hilfsmaßnahmen ableiten zu können.


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Fragen zur beruflichen Rehabilitation

Berufliche Rehabilitation – FAQs

Fragen zur beruflichen Rehabilitation

Antworten

1. Ich kann wegen Krankheit meine Arbeit nicht mehr ausüben. Wer kann mir helfen?

Bei gesundheitlichen Problemen am Arbeitsplatz hilft Ihnen die zuständige Schwerbehindertenvertretung Ihres Unternehmens oder der örtliche Fachdienst. Auch die Servicestellen der Deutschen Rentenversicherung und die Agenturen für Arbeit beraten Sie zu Fragen rund um die Berufliche Rehabilitation. Oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Auch wir beraten Sie gerne.


2. Wie bekomme ich eine berufliche Rehabilitation? Was muss ich tun?

Für Informationen rund um die berufliche Rehabilitation setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger (z.B. die Deutsche Rentenversicherung, Agenturen für Arbeit) in Verbindung. Auch die Berufsgenossenschaften und gesetzlichen Unfallversicherungen können in bestimmten Fällen zuständig sein. Für allgemeine Informationen stehen auch wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.


3. Muss ich eine Schwerbehinderung haben, um eine berufliche Rehabilitation machen zu dürfen?

Nein. Sobald Ihr Arbeitsplatz aufgrund einer Erkrankung gefährdet sein sollte oder Sie Ihre Arbeit nicht mehr ausüben können, können Sie einen Antrag auf eine berufliche Reha stellen.


4. Muss meine berufliche Rehabilitation bereits bewilligt worden sein, bevor ich mich beraten lassen kann?

Nein. Auch während das Antragsverfahren für eine beruliche Reha läuft, können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen.


5. Wie lange sind die Wartezeiten für eine berufliche Rehabilitation?

Das Antragsverfahren kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Die Aufnahme bei reIntegro kann danach nahtlos erfolgen.


6. Welche Voraussetzungen sind nötig, um an einer beruflichen Rehabilitation teilnehmen zu können?

Im Vorfeld muss bei Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger der „Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ – kurz LTA – gestellt werden (Antrag G130).

Bei Berufsgenossenschaften und gesetzlichen Unfallversicherungen ist dieser Antrag nicht erforderlich. Setzen Sie sich dazu bitte einfach mit der zuständigen Versicherung in Verbindung und lassen sich beraten.


7. Wo stelle ich den LTA-Antrag?

Den „Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – LTA“ (Antrag G130) stellen Sie direkt bei Ihrem zuständigen Rehabilitationsträger, z.B. die Deutsche Rentenversicherung oder den Agenturen für Arbeit.


8. Wer trägt die Kosten für die berufliche Rehabilitation?

Die Kosten für die berufliche Rehabilitation übernimmt Ihr zuständiger Rehabilitationsträger (z.B. die Deutsche Rentenversicherung, die Agenturen für Arbeit oder die Berufsgenossenschaften) nach Antragstellung und Bewilligung.


9. Mein Reha-Antrag wurde abgelehnt. Was nun?

Wurde Ihr Antrag abgelehnt, kann es hilfreich sein gegen den Bescheid innerhalb von 4 Wochen einen formlosen, begründeten und schriftlichen Widerspruch einzureichen.


10. Wovon lebe ich während der beruflichen Rehabilitation?

Nach Bewilligung der beruflichen Reha beziehen Sie i.d.R. für den gesamten Verlauf der Maßnahme Übergangsgeld oder Verletztengeld von Ihrem zuständigen Rehabilitationsträger.


11. Wo findet die berufliche Rehabilitation statt?

Die berufliche Reha durch reIntegro wird ausschließlich bei Ihnen Zuhause durchgeführt. Ein stationärer Aufenthalt ist nicht erforderlich. Für mehr Informationen nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.


12. Wie lange dauert die berufliche Rehabilitation?

Die berufliche Rehabilitation bei reIntegro dauert zwischen 3 bis 12 Monate. In Ausnahmefällen kann die Maßnahme auch darüber hinaus verlängert werden.


13. Wer kommt für die Fahrtkosten auf?

Die Fahrtkosten werden durch den Rehabilitationsträger erstattet.


14. Kann ich auch mit einem ruhenden Arbeitsverhältnis eine berufliche Rehabilitation beantragen?

Ja. Auch aus einem ruhenden Arbeitsverhältnis heraus können Sie einen „Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ (Antrag G130) stellen.


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