Fragen zur beruflichen Rehabilitation

Berufliche Rehabilitation – FAQs

Fragen zur beruflichen Rehabilitation

Antworten

1. Ich kann wegen Krankheit meine Arbeit nicht mehr ausüben. Wer kann mir helfen?

Bei gesundheitlichen Problemen am Arbeitsplatz hilft Ihnen die zuständige Schwerbehindertenvertretung Ihres Unternehmens oder der örtliche Fachdienst. Auch die Servicestellen der Deutschen Rentenversicherung und die Agenturen für Arbeit beraten Sie zu Fragen rund um die Berufliche Rehabilitation. Oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Auch wir beraten Sie gerne.


2. Wie bekomme ich eine berufliche Rehabilitation? Was muss ich tun?

Für Informationen rund um die berufliche Rehabilitation setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger (z.B. die Deutsche Rentenversicherung, Agenturen für Arbeit) in Verbindung. Auch die Berufsgenossenschaften und gesetzlichen Unfallversicherungen können in bestimmten Fällen zuständig sein. Für allgemeine Informationen stehen auch wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.


3. Muss ich eine Schwerbehinderung haben, um eine berufliche Rehabilitation machen zu dürfen?

Nein. Sobald Ihr Arbeitsplatz aufgrund einer Erkrankung gefährdet sein sollte oder Sie Ihre Arbeit nicht mehr ausüben können, können Sie einen Antrag auf eine berufliche Reha stellen.


4. Muss meine berufliche Rehabilitation bereits bewilligt worden sein, bevor ich mich beraten lassen kann?

Nein. Auch während das Antragsverfahren für eine beruliche Reha läuft, können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen.


5. Wie lange sind die Wartezeiten für eine berufliche Rehabilitation?

Das Antragsverfahren kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Die Aufnahme bei reIntegro kann danach nahtlos erfolgen.


6. Welche Voraussetzungen sind nötig, um an einer beruflichen Rehabilitation teilnehmen zu können?

Im Vorfeld muss bei Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger der „Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ – kurz LTA – gestellt werden (Antrag G130).

Bei Berufsgenossenschaften und gesetzlichen Unfallversicherungen ist dieser Antrag nicht erforderlich. Setzen Sie sich dazu bitte einfach mit der zuständigen Versicherung in Verbindung und lassen sich beraten.


7. Wo stelle ich den LTA-Antrag?

Den „Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – LTA“ (Antrag G130) stellen Sie direkt bei Ihrem zuständigen Rehabilitationsträger, z.B. die Deutsche Rentenversicherung oder den Agenturen für Arbeit.


8. Wer trägt die Kosten für die berufliche Rehabilitation?

Die Kosten für die berufliche Rehabilitation übernimmt Ihr zuständiger Rehabilitationsträger (z.B. die Deutsche Rentenversicherung, die Agenturen für Arbeit oder die Berufsgenossenschaften) nach Antragstellung und Bewilligung.


9. Mein Reha-Antrag wurde abgelehnt. Was nun?

Wurde Ihr Antrag abgelehnt, kann es hilfreich sein gegen den Bescheid innerhalb von 4 Wochen einen formlosen, begründeten und schriftlichen Widerspruch einzureichen.


10. Wovon lebe ich während der beruflichen Rehabilitation?

Nach Bewilligung der beruflichen Reha beziehen Sie i.d.R. für den gesamten Verlauf der Maßnahme Übergangsgeld oder Verletztengeld von Ihrem zuständigen Rehabilitationsträger.


11. Wo findet die berufliche Rehabilitation statt?

Die berufliche Reha durch reIntegro wird ausschließlich bei Ihnen Zuhause durchgeführt. Ein stationärer Aufenthalt ist nicht erforderlich. Für mehr Informationen nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.


12. Wie lange dauert die berufliche Rehabilitation?

Die berufliche Rehabilitation bei reIntegro dauert zwischen 3 bis 12 Monate. In Ausnahmefällen kann die Maßnahme auch darüber hinaus verlängert werden.


13. Wer kommt für die Fahrtkosten auf?

Die Fahrtkosten werden durch den Rehabilitationsträger erstattet.


14. Kann ich auch mit einem ruhenden Arbeitsverhältnis eine berufliche Rehabilitation beantragen?

Ja. Auch aus einem ruhenden Arbeitsverhältnis heraus können Sie einen „Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ (Antrag G130) stellen.


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