BIMadhs – Berufliches Integrations-Management
Berufliche Rehabilitation für Menschen mit ADHS/ADS
Betroffene mit ADHS bzw. ADS weisen kein einheitliches Störungsbild auf. Dadurch ist die Diagnosestellung bei Jugendlichen und Erwachsenen gleichermaßen erschwert. Häufig zeigen sich umschriebene Verhaltensauffälligkeiten, wodurch unterschiedliche Lebensbereiche beeinträchtigt sein können.
Eine berufliche Rehabilitationsmaßnahme für Menschen mit ADHS/ADS muss daher individuell an das vorliegende Störungsmuster angepasst werden. Aufklärung und Stabilisierung gehören dabei ebenso zum therapeutischen Vorgehen wie die Förderung von Routine und Selbstorganisation. Durch eine individuelle und gezielte Förderung im vertrauten sozialen und beruflichen Umfeld kann somit der Integrationsprozess gefördert und nachhaltig gesichert werden. Dabei steht Ihnen während des ganzen Integrationsprozesses Ihr persönlicher Coach beratend zur Seite.
Das Berufliche Integrations-Management ADHS richtet sich an jugendliche und erwachsene Betroffene mit:
- Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (ADS)
- Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Syndrom (ADHS)
- Hyperkinetischen Störungen
- Einfacher Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung
- Hyperkinetischer Störung des Sozialverhaltens
- Sonstigen hyperkinetischen Störungen
Ablauf:
- Mobil
- Betreuung vor Ort
- Klientenbezogene Einzelfallbetreuung
- Steuerung durch einen Fachpsychologen
- Individuelle Betreuung im sozialen und beruflichen Umfeld
- IN-Q – ICF basierte Beurteilung der Leistungsfähigkeit für den Zugang zur beruflichen Rehabilitation
Ziele:
- Aufklärung und Neuorientierung
- Stabilisierung und Selbstorganisation
- Aktive Teilhabe am sozialen Leben
- Rückführung in eine Beschäftigung
- Integration in den allgemeinen ersten Arbeitsmarkt
Dauer:
- 3 bis 12 Monate
Anmeldung:
- Über den Rehabilitationsträger (Deutsche Rentenversicherung, Agentur für Arbeit) nach Antragstellung (z. B. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – LTA)
- Über den Sozialdienst der medizinischen Rehabilitationseinrichtungen
Kosten:
- Die Kosten der Maßnahmen übernimmt die zuständige Versicherung oder der Rehabilitationsträger nach Antragstellung
- Während der Maßnahme erhalten Sie i. d. R. Übergangsgeld
Wir von reIntegro helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung und beraten Sie. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit uns auf.
Hier gelangen Sie direkt auf die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung und können sich die nötigen Anträge herunterladen.
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