Das Persönliche Budget – FAQs
Persönliches Budget – Fragen und Antworten
- 1. Persönliches Budget – Was ist das?
- 2. Wer kann es in Anspruch nehmen?
- 3. Welche Leistungen sind als Persönliches Budget möglich?
- 4. Welche Leistungsträger für ein Persönliches Budget gibt es?
- 5. Wo stelle ich den Antrag?
- 6. Wo liegen die Vorteile?
- 7. Zielvereinbarung – Was ist darunter zu verstehen und zu beachten?
Antworten
1. Persönliches Budget – Was ist das?
Persönliches Budget ist eine neue Form der Leistungserbringung durch die Rehabilitations- bzw. Leistunsgträger. Damit soll gewährleistet werden, dass die Menschen, die einen Anspruch auf Rehabilitationsleistungen haben (z.B. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben), mehr Freiheit bei der Auswahl der Leistungen haben und somit mehr Selbstbestimmung und Einflussnahme ermöglicht wird. Das Persönliche Budget kann bei jeder Art von „Leistungen zur Teilhabe“ angewendet werden, also z.B. bei medizinischer und beruflicher Rehabilitation und Umschulungen.
2. Wer kann es in Anspruch nehmen?
Jeder, der Anspruch auf eine Rehabilitationsleistung hat, kann die Leistung grundsätzlich auch als Persönliches Budget erhalten.
3. Welche Leistungen sind als Persönliches Budget möglich?
Als Persönliches Budget können alle Leistungen zur Teilhabe ausgeführt werden. Dazu gehören Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen sowie Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
4. Welche Leistungsträger für ein Persönliches Budget gibt es?
Folgende Leistungsträger können Leistungen zum Persönlichen Budget erbringen:
- Krankenkasse (Pflegekasse)
- Bundesagentur für Arbeit
- Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
- Rentenversicherungsträger
- Träger der sozialen Entschädigung
- Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- Träger der Sozialhilfe
- Integrationsamt
- Träger der Kriegsopferversorgung und -fürsorge
5. Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag kann bei einer Servicestelle der Rentenversicherung, bei einem Rehabilitationsträger oder beim Integrationsamt erfolgen. Vor der Antragstellung sollte man sich ausführlich informieren und beraten lassen. Auch wir von reIntegro beraten Sie gerne. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.
6. Wo liegen die Vorteile?
Mit Hilfe des Persönlichen Budgets können Sie selbst entscheiden, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten. Wenn also auch Sie darüber entscheiden möchten, wer Sie wie und wann unterstützt, wenn Sie mehr Unabhänigkeit anstreben und Ihre Leistungen selber zusammenstellen möchten, dann sollten Sie sich weiter mit dem Persönlichen Budget beschäftigen und mehr Informationen einholen.
7. Zielvereinbarung – Was ist darunter zu verstehen und zu beachten?
In der Zielvereinbarung werden wesentliche Pflichten festgelegt, die vom Budgetnehmer auch eingehalten werden müssen. Es sollte daher darauf geachtet werden, dass die Anforderungen in Bezug auf die Verwendungsnachweise nicht zu hoch sind. Auch eine zu enge Zweckbindung des Budgets sollte vermieden werden, um den Gestaltungsspielraum des Persönlichen Budgets auch voll ausschöpfen zu können.