Fragen zur Arbeits- und Belastungserprobung

Bela – FAQs

 

Fragen zur Arbeitserprobung und Belastungserprobung

Antworten

1. Wozu dient eine Arbeits- und Belastungserprobung?

Die Arbeits- und Belastungserprobung dient zur Feststellung der Leistungs- und Belastungsfähigkeit für Menschen nach unterschiedlichen Erkrankungen. Mit Hilfe der Maßnahme soll die Arbeitsfähigkeit für die bisherige berufliche Tätigkeit überprüft werden und eine Empfehlung darüber gegeben werden, unter welchen Voraussetzungen eine Arbeitsaufnahme nach Erkrankung oder Arbeitslosigkeit erfolgen kann.


2. Um was für eine Maßnahme handelt es sich?

Bei der Arbeits- und Belastungserprobung handelt es sich um Leistungen im Rahmen der medizinischen Rehabilitation. Es handelt sich hierbei um eine Vorstufe der beruflichen Rehabilitation.


3. Wer kann an der Arbeitserprobung teilnehmen?

An der Arbeitserprobung können alle Personen teilnehmen, die aufgrund von Krankheit oder lang andauernder Arbeitslosigkeit keine Tätigkeit mehr ausüben und daher geklärt werden soll, inwieweit eine berufliche Eingliederung möglich ist.


4. Wer kommt für die Kosten der Arbeitserprobung auf?

Die Kosten für die Arbeitserprobung können von Trägern der gesetzlichen

und der Sozialhilfe nach Beantragung übernommen werden.


5. Wie lange dauert die Arbeitserprobung?

Die Arbeitserprobung kann zwischen 4 bis 9 Wochen dauern, mit der Option auf eine Verlängerung. Dabei finden die ersten 4 Wochen der Abklärung in der Einrichtung statt. Im weiteren Verlauf sind externe berufliche Praktika unter realen Arbeitsbedingungen zur individuellen Abklärung und Berufsfindung vorgesehen.


6. Woher bekomme ich mein Geld während der Arbeitserprobung?

Während der Arbeitserprobung besteht i.d. R. ein Anspruch auf Übergangs- oder Arbeitslosengeld.


7. Wo kann ich die Arbeitserprobung beantragen?

Die Arbeitserprobung kann bei den zuständigen Kranken-, Renten- oder Unfallversicherungen beantragt werden.


8. Wo findet die Arbeitserprobung statt?

Die Arbeitserprobung findet für Pendler in unserer ambulanten Rehabilitationseinrichtung in Hilden statt. Eine stationäre Unterbringung ist nicht erforderlich.


9. Was ist unter einer „Einschätzung körperlicher Leistungsfähigkeiten bei arbeitsbezogenen Aktivitäten – ELA“ zu verstehen?

Im Rahmen der ELA werden alltagsnahe Tätigkeiten und Arbeitshaltungen erprobt und gemeinsam mit Ihnen bewertet. Das Ziel soll sein, problematische Arbeitsschritte und mögliche Fehlhaltungen zu erkennen und zu bewerten, um Hilfsmaßnahmen ableiten zu können.


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