BIMpsyche – Berufliches Integrations-Management
Berufliche Rehabilitation nach psychischer Erkrankung
Psychische Erkrankungen weisen in ihren Erscheinungsformen eine große Vielfalt und Unterschiedlichkeit auf und können dadurch viele Lebensbereiche gleichzeitig beeinflussen. Alltagsnahe und praktische Maßnahmen, die Betroffene und das soziale wie berufliche Umfeld aktiv in den Rehabilitationsprozess mit einbinden, können frühzeitig relevante Aspekte einer psychischen Erkrankung erkennen und in den Rehabilitations- und Integrationsprozess einfließen lassen und so positiv beeinflussen. Dabei haben sich besonders persönliche und individuelle beruflich orientierte Rehabilitationsmodelle bewährt, da sie speziell auf die Bedürfnisse psychisch kranker Menschen angepasst werden können.
Während des ganzen Integrationsprozesses steht Ihnen Ihr persönlicher Coach beratend zur Seite. Bei Bedarf ziehen wir einen Fachtherapeuten hinzu.
Das Berufliche Integrations-Management BIMpsyche richtet sich an Betroffene mit:
- Formen depressiver Erkrankungen
- Angst- und Panikstörungen
- Persönlichkeitsstörungen
- Borderline-Störung
- Erschöpfungszuständen (z.B. Burn-Out)
- Sonstigen Formen psychischer und psychosomatischer Erkrankungen
Ablauf:
- Mobil
- Betreuung vor Ort
- Steuerung durch einen Fachpsychologen
- Bei Bedarf wird ein Fachtherapeut mit einbezogen
- Individuelle Betreuung im sozialen und beruflichen Umfeld
- IN-Q – ICF basierte Beurteilung der Leistungsfähigkeit für den Zugang zur beruflichen Rehabilitation
Ziele:
- Entwicklung einer tragfähigen sozialen und beruflichen Lebensperspektive
- Aktivitätenaufbau
- Aktive Teilhabe am sozialen Leben
- Aufklärung und Vermittlung eines individuellen Störungsmodells
- Stabilisierung sozialer Beziehungen und Kommunikation
- Rückführung in eine Beschäftigung
- Integration in den allgemeinen ersten Arbeitsmarkt
Dauer:
- 3 bis 12 Monate
Anmeldung:
- Über die Sozialversicherungsträger nach Antragstellung ( z.B. Deutsche Rentenversicherung, Agentur für Arbeit). Dazu muss der Antrag auf „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – LTA“ gestellt werden
- Über den Sozialdienst der medizinischen Rehabilitationseinrichtungen
- In Einzelfällen übernehmen auch die gesetzlichen Unfallkassen (z.B. Berufsgenossenschaft, Gesetzliche Unfallversicherung) die Kosten der Behandlung
Kosten:
- Die Kosten der Maßnahmen übernimmt die zuständige Versicherung oder der Rehabilitationsträger nach Antragstellung
- Während der Maßnahme erhalten Sie i. d. R. Übergangsgeld
Wir von reIntegro helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung und beraten Sie. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit uns auf.
Hier gelangen Sie direkt auf die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung und können sich die nötigen Anträge herunterladen.
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