Betriebliches Eingliederungsmanagement – Fragen und Antworten

Betriebliches Eingliederungsmanagement – BEM

FAQs

 

Betriebliches Eingliederungsmanagement – Fragen und Antworten

Antworten

1. Wozu dient ein Betriebliches Eingliederungsmanagement – BEM?

Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement ist seit 2004 im SGB IX verankert und dient den Beschäftigten im Krankheitsfall die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und den Arbeitsplatz zu erhalten. Auch präventive Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Arbeitsunfähigkeit sind vorgesehen.


2. Was sind die Ziele des BEM?

Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement umfasst alle Aktivitäten, Maßnahmen und Leistungen, die zur Wiedereingliederung oder Prävention erforderlich sind.


3. Wann kann das BEM in Anspruch genommen werden?

Wenn Mitarbeiter innerhalb eines Jahres insgesamt länger als 6 Wochen arbeitsunfähig waren.


4. Wer darf das BEM in Anspruch nehmen?

Das BEM gilt für ALLE Beschäftigten eines Unternehmens (auch für Beschäftigte mit einer Schwerbehinderung).


5. Wer muss das BEM einleiten?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Krankheitsfall ein BEM einzuleiten.


6. Wie wird das BEM eingleitet ?

Die Einleitung eines BEM kann in jedem Einzelfall sehr individuell ausfallen. Häufig wird es durch eine Meldung aus der Personalabteilung eingeleitet, nachdem festgestellt wurde, dass ein Mitarbeiter in den letzten 12 Monaten insgesamt länger als 6 Wochen arbeitsunfähig gemeldet war.


7. Muss ich am BEM teilnehmen?

Nein. Das BEM ist freiwillig. Zu einer Teilnahme ist kein Beschäftigter verpflichtet.


8. Wie lange dauert das BEM?

Eine genaue Dauer lässt sich nicht festlegen. Das BEM kann so lange in Anspruch genommen werden, bis entschieden werden kann, ob durch die Maßnahmen die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann oder nicht.


9. Wer übernimmt die Kosten?

Während der Teilnahme eines BEM besteht i.d.R. Anspruch auf Krankengeld bzw. Übergangs- oder Verletztengeld.


10. Wer führt das BEM durch?

Am BEM sind mehrere Personen bzw. Institutionen beteiligt. Im Idealfall handelt es sich um ein Integrationsteam, bestehend aus einem Vertreter der Sozialversicherungen,  Schwerbehindertenbeauftragten, einem Arbeitgebervertreter, Betriebs- oder Personalrat, sowie professionellen externen Partnern wie dem Integrationsamt oder privaten Anbietern.


11. Gibt es Förderungen für den Arbeitgeber?

Ein BEM kann z.B. durch den Sozialversicherungsträger unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.


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